Land fordert Steuererhöhungen
Viele Gemeinden haben Anhebung beschlossen
Viele Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Wochen unangenehme Post bekommen, einen Steuerbescheid. Die Grundsteuer wurde erhöht. Zwei Drittel der Ortsgemeinden haben – veranlasst durch die angekündigte Gesetzesänderung des Landes – die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer erhöht. Dadurch müssen viele Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende künftig mehr zahlen.
Das Land hat die Finanzierung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise neu zu ordnen. Die dem Land dafür vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gesetzte Frist läuft Ende des Jahres ab. Deshalb muss das Land noch in diesem Jahr ein neues Gesetz zur Finanzierung der Kommunen beschließen. Aber das Land will nicht nur die Berechnung ändern und zusätzliches Geld an die Kommunen zahlen, in erster Linie fordert es von den Ortsgemeinden mehr Steuern zu erheben. Angekündigt hat das Land deshalb eine Anhebung der Durchschnittssätze (Nivellierungssätze) für die Grundsteuer A auf 345 v.H., die Grundsteuer B auf 465 v.H. und die Gewerbesteuer auf zunächst 400 v.H., dann 380 v.H.
Die Ortsgemeinden sahen sich nun bereits in diesem Jahr gezwungen, die Steuerhebesätze zu erhöhen, um die höhere Umlagelast der VG- und Kreisumlage auszugleichen. Einige Gemeinden entschieden sich dazu in zwei Etappen zu erhöhen, damit die Belastung im ersten Jahr nicht so gravierend ausfällt. Von finanzschwachen Gemeinden wurde teilweise eine Anhebung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises gefordert.
Bürgermeister Steffen Unger stellt fest: „Niemand erhöht gerne Steuern und schon gar nicht in dieser schwierigen Zeit. Aber die Gemeinderäte mussten bei ihren Entscheidungen auch beachten, dass die geplante Erhöhung durch das Land ansonsten große Verluste für die Kasse der Ortsgemeinde bringt. Denn die erhöhte Steuer muss durch die Vorgaben des Landes in den Umlagen von der Gemeinde weitergereicht werden, unabhängig davon, ob die Gemeinde schon den höheren oder noch den alten Satz ihren Bürgerinnen und Bürgern in Rechnung stellt.“
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