Straßensperrungen müssen beantragt werden
Für Straßensperrungen kann es viele Gründe geben, zum Beispiel:
– Sie bauen und müssen Ihr Baumaterial auf der Straße lagern.
– Sie möchten einen Container aufstellen.
– Sie müssen ein Gerüst stellen und Ihr Haus grenzt direkt an öffentlichen Verkehrsraum, z.B. Straße oder Gehweg, an.
– Sie möchten ein Straßenfest veranstalten.
– Sie möchten den öffentlichen Verkehrsraum kurzzeitig für andere Zwecke nutzen.
Die aufgeführten Punkte haben Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsbereich und sind daher genehmigungspflichtig. Mit einer von uns ausgehändigten Ausnahmegenehmigung und verkehrsrechtlichen Anordnung erhalten Sie auch einen Verkehrsplan. Dieser dient der Verkehrssicherung und ist von Ihnen umzusetzen.
Den Antrag auf Ausnahmegenehmigung/verkehrsrechtliche Anordnung nach der StVO finden Sie auf unserer Homepage www.alzey-land.de, unter der Rubrik Bürgerservice.
Der Antrag muss mindestens vierzehn Tage vor Beginn der Verkehrsbeschränkung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land vorliegen.
Erst nach Erhalt der Ausnahmeregelung/verkehrsrechtlichen Anordnung darf mit der Maßnahme begonnen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land
-örtliche Ordnungsbehörde-